ALFASOFT KG, Fleischmarkt 1/6/12, 1010 Wien, UID-Nr.: ATU73787618
ww.alfamedia.at | Tel.: +43 1 205 107 3425 | E-Mail: alfa@alfamedia.at
Quelle: WKO Wien – Fachverband Werbung und Marktkommunikation
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Alfasoft KG (nachfolgend „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird. Die AGB finden ausschließlich auf Vertragsverhältnisse mit Unternehmern Anwendung (B2B).
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich; ein erneuter Widerspruch durch die Agentur ist nicht erforderlich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht. In der Mitteilung wird der Kunde ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
1.6 Alle Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, nachfolgend „Anbieter“) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Werbeanzeigen oder Unternehmensauftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen dauerhaft oder überhaupt an die Nutzer weiterzuleiten.
Daraus ergibt sich ein nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen oder Unternehmensauftritte ohne nachvollziehbare Begründung gelöscht oder gesperrt werden. Im Falle einer Beschwerde durch Dritte bieten die Anbieter zwar häufig eine Möglichkeit zur Gegendarstellung, dennoch kann es zur sofortigen Entfernung der betroffenen Inhalte kommen. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann in solchen Fällen erheblichen Zeitaufwand erfordern oder unter Umständen gar nicht möglich sein.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines etwaigen Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Anbieter (mit-)bestimmen.
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und sich an die jeweiligen Richtlinien der Social-Media-Plattformen zu halten. Aufgrund der bestehenden Nutzungsbedingungen sowie der Möglichkeit, dass Dritte durch einfache Beschwerden die Entfernung von Inhalten erwirken können, übernimmt die Agentur jedoch keine Gewähr dafür, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Wurde die Agentur vom potenziellen Kunden eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und folgt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss eines Hauptvertrags, gilt die folgende Regelung:
3.1 Durch die Einladung und deren Annahme durch die Agentur entsteht zwischen dem potenziellen Kunden und der Agentur ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), das ebenfalls diesen AGB unterliegt.
3.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur mit der Erstellung des Konzepts kostenintensive Vorleistungen erbringt, ohne dass für ihn bereits eine Leistungspflicht besteht.
3.3 Soweit das Konzept sprachliche oder grafische Elemente enthält, die die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, unterliegt es dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Inhalte nicht gestattet.
3.4 Darüber hinaus enthält das Konzept werberelevante Ideen, die zwar keine Werkhöhe erreichen und damit nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen, aber dennoch schutzwürdig sind. Diese Ideen bilden die Grundlage des kreativen Prozesses und sind entscheidend für die Entwicklung einer Vermarktungsstrategie. Geschützt sind insbesondere jene Elemente des Konzepts, die eine eigenständige Prägung aufweisen, wie etwa Werbeslogans, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel – auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, die im Konzept präsentierten kreativen Werbeideen weder selbst wirtschaftlich zu verwerten noch Dritten zur Nutzung oder Verwertung außerhalb eines späteren Hauptvertrags zu überlassen.
3.6 Falls der potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass ihm bereits vor der Präsentation durch die Agentur ähnliche Ideen bekannt waren, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Vorlage geeigneter Nachweise, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen, der Agentur mitzuteilen.
3.7 Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt die präsentierte Idee als neu für den potenziellen Kunden. Wird diese Idee von ihm genutzt, wird davon ausgegangen, dass die Agentur hierfür eine angemessene Vergütung erhalten hat.
3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst mit vollständigem Zahlungseingang bei der Agentur in Kraft.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, einer etwaigen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem gegebenenfalls erstellten Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Änderungen des Leistungsinhalts nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen hat die Agentur bei der Umsetzung des Auftrags gestalterische Freiheit.
4.2 Alle von der Agentur erbrachten Leistungen (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und digitale Dateien) sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Zudem hat er die Agentur über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind – auch wenn diese erst während der Bearbeitung bekannt werden. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlerhafte, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4.4 Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, sämtliche von ihm bereitgestellten Unterlagen (z. B. Fotos, Logos) auf etwaige Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu überprüfen („Rechteclearing“). Er sichert zu, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, es sei denn, sie hat ihre Warnpflicht verletzt oder handelt grob fahrlässig. Wird die Agentur von Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er ersetzt sämtliche dadurch entstehenden Nachteile, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung, und unterstützt die Agentur aktiv bei der Abwehr solcher Ansprüche. Hierzu stellt der Kunde unaufgefordert alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach eigenem Ermessen entweder selbst zu erbringen, sich zur Durchführung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder diese Leistungen an Dritte auszulagern („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden. Die Agentur verpflichtet sich, bei der Auswahl solcher Dritten die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und sicherzustellen, dass diese über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
5.3 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Laufzeit des Vertrags mit der Agentur hinausgehen, übernimmt der Kunde. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Agenturvertrags.
6. Termine
6.1 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind angegebene Liefer- und Leistungsfristen als Richtwerte zu verstehen und unverbindlich. Verbindliche Termine bedürfen einer schriftlichen Festlegung oder Bestätigung durch die Agentur.
6.2 Verzögert sich die Erbringung der Leistung durch die Agentur aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen – etwa durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht vermeidbare Ereignisse – ruht die Leistungsverpflichtung für die Dauer und den Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, sind sowohl der Kunde als auch die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Gerät die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese Frist ohne Erfüllung verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur nach.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz einer Nachfrist von 14 Tagen weiterhin verzögert wird;
b) der Kunde wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere eine fällige Zahlung oder seine Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen nicht erfüllt;
c) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorauszahlungen leistet noch eine angemessene Sicherheit vor Erbringung der Leistung stellt.
7.2 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Nachfrist kündigen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen weiterhin gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
8. Honorar
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur mit Erbringung der jeweiligen Leistung. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen mit einem (jährlichen) Budget von mindestens € 5.000 oder bei langfristigen Projekten kann die Agentur Zwischenabrechnungen oder Vorschusszahlungen einfordern.
8.2 Das Honorar wird als Nettobetrag zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, steht der Agentur für ihre Leistungen sowie die Übertragung urheber- und kennzeichenrechtlicher Nutzungsrechte ein marktübliches Honorar zu.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Sämtliche Barauslagen, die der Agentur entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den schriftlich veranschlagten Betrag um mehr als 15 %, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen vorschlägt. Überschreitungen bis zu 15 % bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und gelten als vorab genehmigt.
8.5 Falls der Kunde beauftragte Arbeiten ohne Beteiligung der Agentur – unabhängig von einer laufenden Betreuung – eigenmächtig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß Honorarvereinbarung zu vergüten sowie alle angefallenen Kosten zu übernehmen. Ist der Abbruch nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten der Agentur zurückzuführen, schuldet der Kunde darüber hinaus das gesamte vereinbarte Honorar für den Auftrag. Eine Anrechnung gemäß § 1168 AGBG ist ausgeschlossen. Zudem stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von beauftragten Subunternehmern, frei. Mit der Zahlung des Entgelts erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungsrechte an bereits erbrachten Arbeiten. Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die nicht genutzt werden, sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt ebenso für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten bleibt die von der Agentur gelieferte Ware in deren Eigentum.
9.2 Wird die Rechnung oder die Rechnungen trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig beglichen, ist die Agentur berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für etwaige technische Probleme, Betriebsstörungen oder Schäden, die dem Kunden durch die Einstellung der Leistungen entstehen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatzleistungen sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Darüber hinaus übernimmt die Agentur keine Verantwortung für Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie beispielsweise eine nicht funktionierende Website der Agentur oder nicht ankommende E-Mails.
9.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte vorgesehenen Höhe. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, der Agentur sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere die Kosten von bis zu zwei Mahnschreiben in marktüblicher Höhe (mindestens € 20,00 pro Mahnung) sowie die Kosten eines Mahnschreibens durch einen mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
9.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden bestehender Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen.
9.5 Zudem kann die Agentur die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen verweigern (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt.
9.6 Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und der Kunde kommt mit einer Rate oder einer Nebenforderung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die gesamte ausstehende Summe sofort fällig zu stellen (Terminverlust).
9.7 Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen der Agentur ist nur zulässig, wenn diese von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle von der Agentur erbrachten Leistungen, einschließlich Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Negative, Dias), bleiben ebenso wie die zugehörigen Werkstücke und Originalentwürfe im Eigentum der Agentur. Die Agentur kann diese jederzeit zurückverlangen, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Mit der Zahlung des Honorars erhält der Kunde das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Nutzung ausschließlich auf Österreich beschränkt. Die vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars ist Voraussetzung für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den erbrachten Leistungen. Eine Nutzung vor diesem Zeitpunkt erfolgt lediglich auf Basis eines widerruflichen Leihverhältnisses.
10.2 Änderungen oder Bearbeitungen der von der Agentur erbrachten Leistungen – insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte – sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und gegebenenfalls des Urhebers zulässig, sofern diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind.
10.3 Eine Nutzung der Leistungen der Agentur über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus erfordert in jedem Fall die Zustimmung der Agentur, unabhängig davon, ob die jeweilige Leistung urheberrechtlich geschützt ist. Die Agentur und der Urheber haben in einem solchen Fall Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung.
10.4 Auch nach Vertragsende bedarf die Nutzung von Werbemitteln oder anderen Leistungen, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen geliefert hat, der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur – unabhängig von einem möglichen urheberrechtlichen Schutz.
10.5 Für die Nutzung gemäß Punkt 10.4 steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende das volle, im Vertrag vereinbarte Honorar zu. Im zweiten und dritten Jahr reduziert sich der Anspruch auf 50 % bzw. 25 % des ursprünglichen Honorars. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende entfällt die Zahlungspflicht.
10.6 Eine widerrechtliche Nutzung der von der Agentur erbrachten Leistungen verpflichtet den Kunden zur Zahlung eines Schadenersatzes in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf sämtlichen Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf sich selbst sowie gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daraus ein Entgeltanspruch entsteht.
11.2 Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf die Agentur auf ihren eigenen Werbeträgern – insbesondere auf ihrer Website – unter Nennung des Namens und Firmenlogos auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung zum Kunden hinweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu melden. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt zu beanstanden, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt, und jegliche Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtumsanfechtung sind ausgeschlossen.
12.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat die Agentur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der beanstandeten Leistung. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die zur Prüfung und Behebung des Mangels erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Sollte die Verbesserung unmöglich oder für die Agentur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein, kann der Kunde eine Preisminderung oder – falls der Mangel wesentlich ist – eine Vertragsauflösung verlangen. Die Rücksendung mangelhafter physischer Produkte erfolgt auf Kosten des Kunden.
12.3 Die rechtliche Überprüfung der gelieferten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrecht, liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Agentur führt lediglich eine grundlegende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit durch. Die Haftung der Agentur für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden, ist ausgeschlossen, sofern die Agentur einer etwaigen Hinweispflicht nachgekommen ist.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung oder Leistungserbringung. Das Regressrecht gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten. Die gesetzliche Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 Die Haftung der Agentur sowie ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche direkten oder indirekten Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden aus Mängeln, Verzögerungen, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, Vertragsverletzungen oder Fehler bei Vertragsabschluss. Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
13.2 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die aufgrund der von ihr erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, sofern sie ihren Hinweispflichten nachgekommen ist oder solche für sie nicht erkennbar waren. Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen. Die Agentur haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten, Urteilsveröffentlichungen oder Schadenersatzforderungen Dritter. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur in solchen Fällen schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen spätestens sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber drei Jahre nach der jeweiligen Handlung der Agentur. Die Höhe von Schadenersatzansprüchen ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Anwendbares Recht
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur. Bei Versand der Ware geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über, sobald die Agentur das Produkt an das beauftragte Transportunternehmen übergeben hat.
15.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die Agentur behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.3 Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für alle Geschlechter. Bei der Anwendung auf natürliche Personen ist jeweils die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
16. Software
16.1 Individuell entwickelte Software oder Anpassungen bestehender Programme unterliegen einer Abnahmeprüfung durch den Kunden. Die Prüfung hat spätestens vier Wochen nach Lieferung zu erfolgen und wird durch ein schriftliches Protokoll bestätigt. Grundlage der Prüfung ist die zuvor vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie die in Punkt 2.2 genannten Testdaten. Lässt der Kunde die vierwöchige Frist verstreichen, gilt die Software mit Ablauf dieses Zeitraums als abgenommen. Die Software gilt ebenfalls als abgenommen, sobald sie vom Kunden im Echtbetrieb eingesetzt wird.
Etwaige Mängel, die als Abweichungen von der schriftlich festgelegten Leistungsbeschreibung zu qualifizieren sind, müssen vom Kunden detailliert dokumentiert und an die Agentur gemeldet werden. Die Agentur wird sich um eine rasche Behebung bemühen. Sollte ein wesentlicher Mangel vorliegen, der den produktiven Einsatz der Software unmöglich macht, ist nach der Behebung eine erneute Abnahme erforderlich. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Abnahme.
16.2 Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Eine Weiterveräußerung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Agentur rechtzeitig über den Käufer (Name/Firma, Geschäftsanschrift) zu informieren. Erteilt die Agentur die Zustimmung, gilt die Kaufpreisforderung gegenüber dem Käufer als an die Agentur abgetreten, und die Agentur ist berechtigt, diesen über die Abtretung zu informieren.
17. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und weitere Adressen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zweck der Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und für eigene Werbezwecke durch die Agentur verarbeitet und gespeichert werden. Dies schließt insbesondere die Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern in Papier- und elektronischer Form sowie die Nutzung der Daten für Referenzhinweise ein. Der Kunde erteilt ausdrücklich die Zustimmung, elektronische Werbung per E-Mail zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.